Förderungen im Rhein-Main-Gebiet

In manchen Gemeinden, Städte oder Kreisen gibt es Fördergprogamme, welche Sie hier auf der Seite finden.

Bitte beachten Sie, dass wir zwar versuchen auf dem Laufenden zu sein, aber keine Vollständigkeit garantieren können.

Eine Liste mit Förderungen in Hessen finden Sie hier

Wenn Sie auf weitere Förderungen aufmerksam werden, können Sie uns diese gerne melden über das Kontaktformular am Ende der Seite, dann werden wir es in unsere Liste mit aufnehmen.

VORAUSSETZUNGEN

Mit wenigen Klicks finden Sie raus ob Sie die Voraussetzung für die Förderung erfüllen:

Zum Vorab-Check

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • für die Ladestation: 600 € pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
  • für den Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €
  •  

VORAUSSETZUNGEN

  • Die förderfähige Anlage muss ab dem 1. Januar 2023 neu errichtet worden sein, entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung.
  • Die Antragstellung ist möglich für: Privatperson, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften.
  • Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
  • Der Antrag auf Förderung ist mit dem dafür bereitgestellten Formular der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz einzureichen.
  • Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Neuerrichtungen von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Mainz und in den AKK-Gemeinden (Amöneburg, Kastel, Kostheim):

  • Aufdach-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 KWp
  • Balkon-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleitung von 800 Wp
  • Planungskosten
  • Installationskosten
  • Material- und Herstellungskosten

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VORAUSSETZUNGEN

  • Neuwertige Komponenten
  • Einhaltung gültiger Normen, Richtlinien und Zulassungen sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Einhaltung baurechtlicher und denkmalschutzrechtlichet Vorgaben 
  • Zustimmung des Netzbetreibers zum Netzanschluss
  • Betrieb von mindestens 10 Jahren
  • Maßnahme darf erst nach bestätigtem Eingang der Förderung durchgeführt werden.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Solarstromanalge:
    • bis 3,0 kW pauschal 300 Euro
    • bis 6,0 kW pauschal 400 Euro
    • größer 6,0 kW pauschal 500 Euro
  • Batterie-Speicher (nur in Verbindung mit Solaranlage):
    • bis 3,0 kWh pauschal 300 Euro
    • bis 6,0 kWh pauschal 400 Euro
    • größer 6,0 kWh pauschal 500 Euro
  • Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage
    • 250€
  • PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement
    • 100 €

 

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VORAUSSETZUNGEN

  • Das Programm gilt nur für Gebäude in Wiesbaden und der näheren Umgebung.
  • Pro Speicherbatterie und Objekt erfolgt einmalig eine Förderung.
  • Eine Förderung erfolgt nur bei fachgerechter Installation, wenn bei den Komponenten und der Ausführung die gültigen Normen, Richtlinien und Zulassungen eingehalten werden.
  • Die baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
  • Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.
  • Förderfähig sind nur kommerziell verfügbare, erprobte Batteriespeichersysteme.
  • Der Netzbetreiber muss seine Zustimmung zum Netzanschluss erteilt haben.
  • Die geförderte Anlage muss min. zehn Jahren zweckentsprechend betrieben werden.
  • Es gelten immer die Anforderungen der gültigen Förderrichtlinie.
  • WICHTIG: Der vollständig ausgefüllte Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Klimaschutzagentur gestellt werden.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Batterie-Speicher:
    • bis 3,0 kWh pauschal 500 Euro
    • bis 6,0 kWh pauschal 750 Euro
    • größer 6,0 kWh pauschal 1000 Euro

 

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VORAUSSETZUNGEN

  • Liegenschaft in der Gemarkung Nauheim
  • Privatpersonen, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen, sowie freiberuflich Tätige. 
  • Föderbeantragung vor Beauftragung der Maßnahme
  • Auszahlung nach Vorlage der Schlussrechnung

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • PV-Anlagen auf Dächern
    • Basisförderung 100 €/kWp (Maximal 1.000 €) 
  • Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt:
    •  bis 5 kWh: Speicherbonus 100 €/kWh 
    •  5-10 kWh: Speicherbonus 65 €/kWh 
    •  10-15 kWh: Speicherbonus 50 €/kWh (Maximal 1.075 €) 

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Solarstromanlage

  • 100 Euro/kWp installierte Leistung (maximal 1.000 Euro Förderung)

Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt:

  • bis 5 kWh: Speicherbonus 100 Euro/kWh
  • 5-10 kWh: Speicherbonus   65 Euro/kWh
  • 10-15 kWh: Speicherbonus   50 Euro/kWh

Balkon-Solarmodule

  • max. 800 Wp Gesamtleistung
  • max. 2 Module
  • 100€ je Modul (max. 200€)

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Solarstromanlage

  • 100 Euro/kWp installierte Leistung (maximal 1.500 Euro Förderung)

Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt:

  • bis 5 kWh: Speicherbonus 100 Euro/kWh
  • 5-10 kWh: Speicherbonus   65 Euro/kWh
  • 10-15 kWh: Speicherbonus   50 Euro/kWh

Balkon-Solarmodule

  • max. 600 Wp Gesamtleistung
  • max. 2 Module
  • 100€

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