Förderung

Förderungen im Rhein-Main-Gebiet

In manchen Gemeinden, Städten und Kreisen gibt es Förderprogramme für Solaranlagen und Speicher. Wir versuchen, hier auf dem Laufenden zu bleiben, können aber keine Vollständigkeit garantieren.

Stand: 06.09.2026

Eine Liste weiterer Förderungen in Hessen finden Sie in der hessischen Fördermittelauskunft. Kennen Sie ein Programm, das hier fehlt? Melden Sie es uns, dann nehmen wir es in unsere Liste auf.

KfW 442 — Solar, Speicher, Ladestation

Bundesweit

Aktuell nicht verfügbar

Voraussetzungen

  • Vorab-Check auf kfw.de prüft die persönliche Förderfähigkeit

Was wird gefördert?

  • Ladestation: 600 € pauschal, bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal
  • Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
  • Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €
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Stadtgebiet Mainz & AKK

Mainz, Amöneburg, Kastel, Kostheim

Voraussetzungen

  • Anlage ab 1. Januar 2023 neu errichtet, entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung
  • Antragstellung möglich für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, WEGs, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften
  • Nicht gefördert: Eigenleistungen, Prototypen, gebrauchte Anlagen oder wesentlich gebraucht erworbene Anlagenteile
  • Fachgerechte Montage nach einschlägigen Normen und den Anschlussbedingungen des Netzbetreibers

Was wird gefördert?

  • Aufdach-Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Nennleistung
  • Balkon-Photovoltaikanlagen bis 800 Wp Nennleistung
  • Gefördert werden Planungs-, Installations- und Material-/Herstellungskosten
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Wiesbaden — Solarstromanlagen

Wiesbaden

Voraussetzungen

  • Neuwertige Komponenten
  • Einhaltung gültiger Normen, Richtlinien und Zulassungen
  • Einhaltung baurechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Vorgaben
  • Zustimmung des Netzbetreibers zum Netzanschluss
  • Betrieb von mindestens 10 Jahren
  • Maßnahme erst nach bestätigtem Eingang der Förderung

Was wird gefördert?

  • Solaranlage bis 3,0 kW: 300 € pauschal · bis 6,0 kW: 400 € · größer 6,0 kW: 500 €
  • Batteriespeicher (nur mit Solaranlage) bis 3,0 kWh: 300 € · bis 6,0 kWh: 400 € · größer 6,0 kWh: 500 €
  • Neuerrichtung/Modernisierung der Zählerplatzanlage: 250 €
  • PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement: 100 €
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Wiesbaden — Speicher-System

Wiesbaden und nähere Umgebung

Voraussetzungen

  • Eine Förderung pro Speicherbatterie und Objekt, einmalig
  • Fachgerechte Installation nach gültigen Normen, Richtlinien und Zulassungen
  • Einhaltung baurechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Ausführung durch Fachfirmen, Zustimmung des Netzbetreibers zum Netzanschluss
  • Nur kommerziell verfügbare, erprobte Batteriespeichersysteme, min. 10 Jahre Betrieb
  • Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der Klimaschutzagentur gestellt werden

Was wird gefördert?

  • Batteriespeicher bis 3,0 kWh: 500 € · bis 6,0 kWh: 750 € · größer 6,0 kWh: 1.000 €
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Nauheim

Gemarkung Nauheim

Voraussetzungen

  • Liegenschaft in der Gemarkung Nauheim
  • Privatpersonen, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
  • Förderbeantragung vor Beauftragung der Maßnahme, Auszahlung nach Schlussrechnung

Was wird gefördert?

  • PV-Anlagen auf Dächern: Basisförderung 100 €/kWp, maximal 1.000 €
  • Speicher bis 15 kWh: bis 5 kWh 100 €/kWh · 5–10 kWh 65 €/kWh · 10–15 kWh 50 €/kWh, maximal 1.075 €
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Mörfelden-Walldorf

Mörfelden-Walldorf

Was wird gefördert?

  • Solaranlage: 100 €/kWp installierte Leistung, maximal 1.000 €
  • Speicher bis 15 kWh: bis 5 kWh 100 €/kWh · 5–10 kWh 65 €/kWh · 10–15 kWh 50 €/kWh
  • Balkon-Solarmodule bis 800 Wp, max. 2 Module: 100 € je Modul, maximal 200 €
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Büttelborn

Büttelborn

Was wird gefördert?

  • Solaranlage: 100 €/kWp installierte Leistung, maximal 1.500 €
  • Speicher bis 15 kWh: bis 5 kWh 100 €/kWh · 5–10 kWh 65 €/kWh · 10–15 kWh 50 €/kWh
  • Balkon-Solarmodule bis 600 Wp, max. 2 Module: 100 € pauschal
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