Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen. Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, soll es keine feste Einspeisevergütung mehr geben.
Der Bundestag berät im Herbst, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen. Die Beihilfegenehmigung der bestehenden Förderung läuft zum 31. Dezember 2026 aus, daher der Zeitdruck. Geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht, Änderungen im Verfahren sind wahrscheinlich. Die Richtung ist dennoch klar genug für Ihre Planung.
01Was bis Jahresende gilt
Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder der Montage, sondern die tatsächliche Inbetriebnahme.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Anteil 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Anteil 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Sätze für Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027, EEG in der geltenden Fassung. Die Werte gelten anteilig je Leistungsklasse, eine 20-kWp-Anlage erhält also eine Mischvergütung und nicht durchgehend den niedrigeren Satz.
Dieser Satz bleibt für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 volle Kalenderjahre festgeschrieben. Eine Anlage, die im Dezember 2026 ans Netz geht, ist damit bis Ende 2046 abgesichert, unabhängig von der Reform. Vollständig statisch ist sie allerdings nicht mehr: Seit dem Solarspitzengesetz von 2025 entfällt die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen, der Zeitraum verlängert sich entsprechend. Ohne intelligentes Messsystem greift zudem schon heute eine 60-Prozent-Begrenzung.
02Was ab 2027 vorgesehen ist
Der Entwurf ersetzt die feste Vergütung durch ein zweistufiges Auslaufmodell. Neuanlagen unter 50 kW erhalten im Jahr 2027 für 36 Monate eine Übergangszahlung. Sie ergibt sich aus einem anzulegenden Wert von 6,20 ct/kWh abzüglich eines Abschlags von 1,00 ct, also rechnerisch 5,20 ct/kWh. Das ist ein Startwert, der Basiswert sinkt ab August 2027 halbjährlich um ein Prozent. Danach folgt die Direktvermarktung, für Anlagen unter 25 kW zunächst mit einem Bonus von 1,5 ct/kWh über bis zu 48 Monate. Anschließend bleibt der reine Marktwert.
Der Zugang zu dieser Übergangszahlung wird jährlich enger: 2027 gilt sie für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 entfällt sie ersatzlos. Der Volleinspeisungsbonus wird gestrichen, Steckersolargeräte bis 2 kW bleiben ausgenommen.
Technisch folgenreicher als die Zahlen ist eine zweite Regelung: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen, gemessen am Netzverknüpfungspunkt und unabhängig davon, ob ein Speicher vorhanden ist. Was darüber hinaus erzeugt wird, muss vor Ort verbraucht oder gespeichert werden, sonst regelt der Wechselrichter ab. Ausgenommen sind Nulleinspeiseanlagen und Steckersolargeräte. Zusätzlich soll die Pflicht zum intelligenten Messsystem künftig schon für Anlagen über 2 kW gelten statt wie bisher ab 7 kW.
03Die Kappung ist der eigentliche Planungsauftrag
An einem klaren Sommertag liegt die Erzeugung einer nach Süden ausgerichteten Anlage über mehrere Stunden deutlich oberhalb der halben Nennleistung. Genau in diesem Fenster ist der Haushaltsverbrauch am niedrigsten. Ohne Zwischenspeicher oder steuerbare Verbraucher geht dieser Anteil verloren.
Nicht mehr: wie viel Dachfläche passt. Sondern: wie viel Mittagsleistung nimmt das Gebäude selbst auf.
Damit verschiebt sich die Auslegungslogik. Eine Ost-West-Belegung verteilt den Ertrag flacher über den Tag und wird unter dieser Regel deutlich attraktiver, auch wenn der Jahresertrag je Kilowattpeak niedriger ausfällt.
Speicher nach Lastprofil, nicht nach Faustformel
Die verbreitete Regel „eine Kilowattstunde Speicher je Kilowattpeak“ war schon bisher grob. Unter der Kappungsregel wird sie zum Auslegungsfehler. Maßgeblich ist, wie viel Energie zwischen Vormittag und Abend gepuffert werden muss, und das hängt am tatsächlichen Lastgang: Personenzahl, Homeoffice, Warmwasserbereitung, Ladeverhalten des Fahrzeugs.
Für Techniker: Wie wir die Speichergröße ermittelnDetails
Ausschlaggebend ist nicht der Jahresverbrauch, sondern seine Verteilung über den Tag. Ob 10 oder 16 kWh richtig sind, entscheidet sich bei zwei ansonsten identischen Häusern an Personenzahl, Warmwasserbereitung, Anwesenheit tagsüber und Ladeverhalten des Fahrzeugs. Wo ein intelligentes Messsystem bereits Viertelstundenwerte liefert, treten echte Messwerte an die Stelle dieser Annahmen. Die Auswertung eines gemessenen Lastgangs ist bei gewerblichen Großanlagen unser Standard, im Einfamilienhaus bleibt sie die Ausnahme.
Genauso wichtig ist die Entladeleistung. Ein Speicher, der die Abendspitze eines Haushalts mit Wärmepumpe nicht abdecken kann, hebt die Eigenverbrauchsquote weniger, als seine Kapazität vermuten lässt. Bei den Hauskraftwerken von E3/DC nutzen wir dafür die dreiphasige Auslegung und die integrierte Ersatzstromfunktion, bei größeren Dächern und gewerblich geprägten Lastprofilen häufig Sungrow.
Wärmepumpe und Wallbox gehören in dieselbe Rechnung
Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote eines Einfamilienhauses typischerweise bei 25 bis 35 Prozent. Mit passend dimensioniertem Speicher sind 60 bis 75 Prozent realistisch, das obere Ende nur mit sauber eingebundenen Großverbrauchern. Das ist die eigentliche Antwort auf den Wegfall der Vergütung, und sie entsteht nicht durch mehr Module, sondern durch Regelung: Die Wärmepumpe hebt die Vorlauftemperatur, wenn Überschuss anliegt. Die Wallbox lädt prognosegeführt statt sofort. Das Energiemanagement kennt Wetterprognose und Ladezustand. Wer 2027 baut, sollte diese Schnittstellen von Anfang an mitplanen.
04Förderung im Rhein-Main-Gebiet
| Programm | Leistung | Hinweis |
|---|---|---|
| WIBank Hessen, PV-Darlehen | Darlehen mit 1,5 % Zinszuschuss p. a., 10.000 bis 50.000 € | Kein Zuschuss. Selbstgenutztes Wohneigentum, PV bis 20 kW, mind. 10 % Eigenkapital |
| Frankfurt am Main, Klimabonus | 20 % der förderfähigen Kosten für PV und Speicher, max. 50.000 € je Fördersäule und Gebäude | Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn, 10 Jahre Zweckbindung. Klimaschutz und Klimaanpassung sind getrennte Säulen |
| Darmstadt, Förderprogramm Photovoltaik | 200 € je kWp, max. 6.000 € | Antrag nach Inbetriebnahme, 15 Jahre Zweckbindung, Bewilligung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel |
| Wiesbaden, ESWE-Speicherförderung | 500 bis 1.000 €, gestaffelt nach Speichergröße | Nur für ESWE-Kunden mit Strom und Heizgas oder Fernwärme. Nachrüstung an bestehender PV möglich, Erweiterung eines vorhandenen Speichers nicht, kein Zuschuss auf die Module |
| Mainz | keine Förderung für Dachanlagen und Speicher | Die Programme der Mainzer Stadtwerke sind ausgeschöpft und beendet. Die Stadt Mainz fördert seit 2026 Steckersolar mit bis zu 200 € je Haushalt, einkommensabhängig, bis 800 W Einspeiseleistung |
| Kreis Groß-Gerau (Hessen) | kein Kreisprogramm; die GGV fördert steckerfertige Anlagen mit 200 € | Die Kreisstadt Groß-Gerau hat eine eigene Solarförderrichtlinie. Den aktuellen Mittelstand vor Antragstellung erfragen |
| Land Rheinland-Pfalz | kein Landesprogramm für PV oder Speicher auffindbar | Das Solarspeicherprogramm des Landes ist ausgelaufen. Kommunale Programme in Rheinland-Pfalz bestehen davon unabhängig |
Stand September 2026, geprüft an den Angaben der Förderstellen. Kommunale Informationsblätter tragen teils ältere Stände.
Kommunale Programme sind budgetabhängig und begründen keinen Rechtsanspruch. Bedingungen und Restmittel können sich innerhalb weniger Wochen ändern, deshalb lohnt vor der Antragstellung ein Blick auf den aktuellen Stand bei der jeweiligen Förderstelle.
05Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Der Stichtag ist real, aber kein Grund für eine überstürzte Anlage. Eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 sichert rund 2,5 ct/kWh mehr. Bei 4.000 kWh Überschusseinspeisung im Jahr sind das etwa 100 Euro. Das ist relevant, entscheidet die Wirtschaftlichkeit aber nicht allein: Eine schlecht ausgelegte Anlage nach altem Recht steht schlechter da als eine sauber geplante nach neuem Recht.
Wer ohnehin in diesem Jahr bauen wollte, sollte die Inbetriebnahme jetzt terminieren, weil Netzanschluss und Zählersetzung zum Jahresende eng werden. Wer noch plant, gewinnt mit einer belastbaren Auslegung mehr als mit dem Rennen gegen den Kalender.
Erste Einordnung vor Ort
Dach, Lastgang und passende Speichergröße lassen sich in einem Termin klären. Ohne Paketangebot, ohne Vorfestlegung.
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