Aktuelles · EEG 2027

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen. Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, soll es keine feste Einspeisevergütung mehr geben.

Für Eigenheimbesitzer · Neubau und Bestand · Stand 5. September 2026

Der Bundestag berät im Herbst, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen. Die Beihilfegenehmigung der bestehenden Förderung läuft zum 31. Dezember 2026 aus, daher der Zeitdruck. Geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht, Änderungen im Verfahren sind wahrscheinlich. Die Richtung ist dennoch klar genug für Ihre Planung.

01Was bis Jahresende gilt

Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder der Montage, sondern die tatsächliche Inbetriebnahme.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Anteil 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
Anteil 40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Sätze für Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027, EEG in der geltenden Fassung. Die Werte gelten anteilig je Leistungsklasse, eine 20-kWp-Anlage erhält also eine Mischvergütung und nicht durchgehend den niedrigeren Satz.

Dieser Satz bleibt für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 volle Kalenderjahre festgeschrieben. Eine Anlage, die im Dezember 2026 ans Netz geht, ist damit bis Ende 2046 abgesichert, unabhängig von der Reform. Vollständig statisch ist sie allerdings nicht mehr: Seit dem Solarspitzengesetz von 2025 entfällt die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen, der Zeitraum verlängert sich entsprechend. Ohne intelligentes Messsystem greift zudem schon heute eine 60-Prozent-Begrenzung.

02Was ab 2027 vorgesehen ist

Vergütung neuer Photovoltaikanlagen: Inbetriebnahme bis Ende 2026 im Vergleich zur geplanten Regelung ab 2027Anlagen bis 31.12.2026 erhalten 7,70 Cent je Kilowattstunde, fest für 20 volle Kalenderjahre plus Inbetriebnahmejahr. Anlagen ab 2027 erhalten nach Regierungsentwurf rund 5,20 Cent Übergangszahlung für 36 Monate, danach einen Direktvermarktungsbonus von 1,50 Cent für bis zu 48 Monate, danach nur noch den Marktwert. Der Zugang sinkt gestaffelt von 50 kW im Jahr 2027 auf 7 kW und entfällt ab 2031.AKTUELLES · EEG 2027VERGÜTUNG NEUER PV-ANLAGENTeileinspeisung bis 10 kWp. Werte ab 2027 nach Regierungsentwurf vom 29.07.2026, noch nicht verabschiedet.01INBETRIEBNAHME BIS 31.12.20267,70ct/kWhFest für 20 volle Kalenderjahre plus Inbetriebnahmejahrbis Ende 204602INBETRIEBNAHME AB 01.01.2027 · UNTER 50 KW≈ 5,20ct/kWh Übergangszahlung36 Monate, danach entfallend+ 1,50ct/kWh DirektvermarktungBonus bis 48 Monate, unter 25 kWMARKTWERTbörsenpreisabhängigohne FörderelementJAHR 0JAHR 3JAHR 7JAHR 20Zugang zur Übergangszahlung sinkt gestaffelt2027 unter 50 kW · 2028 unter 25 kW · 2029 und 2030 unter 7 kW · ab 2031 ersatzlosINEK GMBH & CO. KG · STAND 05.09.2026
Vergütungsmodell im Vergleich: Inbetriebnahme bis Ende 2026 gegenüber dem geplanten Auslaufmodell ab 2027

Der Entwurf ersetzt die feste Vergütung durch ein zweistufiges Auslaufmodell. Neuanlagen unter 50 kW erhalten im Jahr 2027 für 36 Monate eine Übergangszahlung. Sie ergibt sich aus einem anzulegenden Wert von 6,20 ct/kWh abzüglich eines Abschlags von 1,00 ct, also rechnerisch 5,20 ct/kWh. Das ist ein Startwert, der Basiswert sinkt ab August 2027 halbjährlich um ein Prozent. Danach folgt die Direktvermarktung, für Anlagen unter 25 kW zunächst mit einem Bonus von 1,5 ct/kWh über bis zu 48 Monate. Anschließend bleibt der reine Marktwert.

Der Zugang zu dieser Übergangszahlung wird jährlich enger: 2027 gilt sie für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 entfällt sie ersatzlos. Der Volleinspeisungsbonus wird gestrichen, Steckersolargeräte bis 2 kW bleiben ausgenommen.

Technisch folgenreicher als die Zahlen ist eine zweite Regelung: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen, gemessen am Netzverknüpfungspunkt und unabhängig davon, ob ein Speicher vorhanden ist. Was darüber hinaus erzeugt wird, muss vor Ort verbraucht oder gespeichert werden, sonst regelt der Wechselrichter ab. Ausgenommen sind Nulleinspeiseanlagen und Steckersolargeräte. Zusätzlich soll die Pflicht zum intelligenten Messsystem künftig schon für Anlagen über 2 kW gelten statt wie bisher ab 7 kW.

03Die Kappung ist der eigentliche Planungsauftrag

Wirkung der geplanten 50-Prozent-Einspeisekappung an einem SommertagTagesverlauf der Photovoltaik-Erzeugung als Glockenkurve mit einer waagerechten Kappungslinie bei 50 Prozent der installierten Leistung. Der Teil der Erzeugung oberhalb der Linie ist dunkel hervorgehoben und muss vor Ort verbraucht oder gespeichert werden, sonst regelt der Wechselrichter ab. Darunter verläuft die deutlich flachere Lastkurve eines Haushalts mit Abendspitze gegen 19 Uhr.DEEP DIVE · AUSLEGUNGDIE 50-PROZENT-KAPPUNGSchematischer Tagesverlauf im Sommer. Anteile am Ertrag hängen von Ausrichtung, Anlagengröße und Lastprofil ab.25 %50 %75 %100 %0 %Einspeisegrenze 50 % der LeistungNur mit Speicher, Wärmepumpeoder Wallbox nutzbarsonst regelt der Wechselrichter abAbendspitze des Haushalts000306091215182124UHRZEITErzeugung oberhalb der GrenzeDirekt einspeisbarHausverbrauchINEK GMBH & CO. KG · STAND 05.09.2026
Wirkung der 50-Prozent-Kappung an einem Sommertag, schematisch

An einem klaren Sommertag liegt die Erzeugung einer nach Süden ausgerichteten Anlage über mehrere Stunden deutlich oberhalb der halben Nennleistung. Genau in diesem Fenster ist der Haushaltsverbrauch am niedrigsten. Ohne Zwischenspeicher oder steuerbare Verbraucher geht dieser Anteil verloren.

Nicht mehr: wie viel Dachfläche passt. Sondern: wie viel Mittagsleistung nimmt das Gebäude selbst auf.

Damit verschiebt sich die Auslegungslogik. Eine Ost-West-Belegung verteilt den Ertrag flacher über den Tag und wird unter dieser Regel deutlich attraktiver, auch wenn der Jahresertrag je Kilowattpeak niedriger ausfällt.

Speicher nach Lastprofil, nicht nach Faustformel

Die verbreitete Regel „eine Kilowattstunde Speicher je Kilowattpeak“ war schon bisher grob. Unter der Kappungsregel wird sie zum Auslegungsfehler. Maßgeblich ist, wie viel Energie zwischen Vormittag und Abend gepuffert werden muss, und das hängt am tatsächlichen Lastgang: Personenzahl, Homeoffice, Warmwasserbereitung, Ladeverhalten des Fahrzeugs.

Für Techniker: Wie wir die Speichergröße ermittelnDetails

Ausschlaggebend ist nicht der Jahresverbrauch, sondern seine Verteilung über den Tag. Ob 10 oder 16 kWh richtig sind, entscheidet sich bei zwei ansonsten identischen Häusern an Personenzahl, Warmwasserbereitung, Anwesenheit tagsüber und Ladeverhalten des Fahrzeugs. Wo ein intelligentes Messsystem bereits Viertelstundenwerte liefert, treten echte Messwerte an die Stelle dieser Annahmen. Die Auswertung eines gemessenen Lastgangs ist bei gewerblichen Großanlagen unser Standard, im Einfamilienhaus bleibt sie die Ausnahme.

Genauso wichtig ist die Entladeleistung. Ein Speicher, der die Abendspitze eines Haushalts mit Wärmepumpe nicht abdecken kann, hebt die Eigenverbrauchsquote weniger, als seine Kapazität vermuten lässt. Bei den Hauskraftwerken von E3/DC nutzen wir dafür die dreiphasige Auslegung und die integrierte Ersatzstromfunktion, bei größeren Dächern und gewerblich geprägten Lastprofilen häufig Sungrow.

Wärmepumpe und Wallbox gehören in dieselbe Rechnung

Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote eines Einfamilienhauses typischerweise bei 25 bis 35 Prozent. Mit passend dimensioniertem Speicher sind 60 bis 75 Prozent realistisch, das obere Ende nur mit sauber eingebundenen Großverbrauchern. Das ist die eigentliche Antwort auf den Wegfall der Vergütung, und sie entsteht nicht durch mehr Module, sondern durch Regelung: Die Wärmepumpe hebt die Vorlauftemperatur, wenn Überschuss anliegt. Die Wallbox lädt prognosegeführt statt sofort. Das Energiemanagement kennt Wetterprognose und Ladezustand. Wer 2027 baut, sollte diese Schnittstellen von Anfang an mitplanen.

04Förderung im Rhein-Main-Gebiet

ProgrammLeistungHinweis
WIBank Hessen, PV-DarlehenDarlehen mit 1,5 % Zinszuschuss p. a., 10.000 bis 50.000 €Kein Zuschuss. Selbstgenutztes Wohneigentum, PV bis 20 kW, mind. 10 % Eigenkapital
Frankfurt am Main, Klimabonus20 % der förderfähigen Kosten für PV und Speicher, max. 50.000 € je Fördersäule und GebäudeAntrag zwingend vor Maßnahmenbeginn, 10 Jahre Zweckbindung. Klimaschutz und Klimaanpassung sind getrennte Säulen
Darmstadt, Förderprogramm Photovoltaik200 € je kWp, max. 6.000 €Antrag nach Inbetriebnahme, 15 Jahre Zweckbindung, Bewilligung nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
Wiesbaden, ESWE-Speicherförderung500 bis 1.000 €, gestaffelt nach SpeichergrößeNur für ESWE-Kunden mit Strom und Heizgas oder Fernwärme. Nachrüstung an bestehender PV möglich, Erweiterung eines vorhandenen Speichers nicht, kein Zuschuss auf die Module
Mainzkeine Förderung für Dachanlagen und SpeicherDie Programme der Mainzer Stadtwerke sind ausgeschöpft und beendet. Die Stadt Mainz fördert seit 2026 Steckersolar mit bis zu 200 € je Haushalt, einkommensabhängig, bis 800 W Einspeiseleistung
Kreis Groß-Gerau (Hessen)kein Kreisprogramm; die GGV fördert steckerfertige Anlagen mit 200 €Die Kreisstadt Groß-Gerau hat eine eigene Solarförderrichtlinie. Den aktuellen Mittelstand vor Antragstellung erfragen
Land Rheinland-Pfalzkein Landesprogramm für PV oder Speicher auffindbarDas Solarspeicherprogramm des Landes ist ausgelaufen. Kommunale Programme in Rheinland-Pfalz bestehen davon unabhängig

Stand September 2026, geprüft an den Angaben der Förderstellen. Kommunale Informationsblätter tragen teils ältere Stände.

Kommunale Programme sind budgetabhängig und begründen keinen Rechtsanspruch. Bedingungen und Restmittel können sich innerhalb weniger Wochen ändern, deshalb lohnt vor der Antragstellung ein Blick auf den aktuellen Stand bei der jeweiligen Förderstelle.

05Was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Der Stichtag ist real, aber kein Grund für eine überstürzte Anlage. Eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 sichert rund 2,5 ct/kWh mehr. Bei 4.000 kWh Überschusseinspeisung im Jahr sind das etwa 100 Euro. Das ist relevant, entscheidet die Wirtschaftlichkeit aber nicht allein: Eine schlecht ausgelegte Anlage nach altem Recht steht schlechter da als eine sauber geplante nach neuem Recht.

Wer ohnehin in diesem Jahr bauen wollte, sollte die Inbetriebnahme jetzt terminieren, weil Netzanschluss und Zählersetzung zum Jahresende eng werden. Wer noch plant, gewinnt mit einer belastbaren Auslegung mehr als mit dem Rennen gegen den Kalender.

Erste Einordnung vor Ort

Dach, Lastgang und passende Speichergröße lassen sich in einem Termin klären. Ohne Paketangebot, ohne Vorfestlegung.

Begehung vereinbaren

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