Referenzprojekte · Bürgerenergiegenossenschaften
Photovoltaik für eine Genossenschaft bedeutet: Eine Investition, die demokratisch beschlossen, gegenüber Mitgliedern erklärt und über Jahrzehnte verwaltet wird. Wir haben das bereits umgesetzt — hier eines unserer Referenzprojekte.

Ausführliche Projektdaten in unserer Referenz-Übersicht.
01Was eine Genossenschaft anders plant als ein Einzeleigentümer
Bei einer Solaranlage für ein Einfamilienhaus entscheidet eine Person. Bei einer Genossenschaft entscheiden Vorstand, Aufsichtsrat und am Ende oft die Generalversammlung — und die Anlage muss nicht nur sich selbst tragen, sondern gegenüber den Mitgliedern nachvollziehbar sein.
- Die Wirtschaftlichkeitsrechnung muss präsentierbar sein — auch für Mitglieder ohne technischen Hintergrund verständlich
- Die Finanzierung läuft häufig über Genossenschaftsanteile oder Nachrangdarlehen statt über einen klassischen Bankkredit
- Beschlusswege brauchen Vorlauf: Zwischen erster Machbarkeitsprüfung und Baubeschluss liegen bei Genossenschaften oft mehrere Monate
- Eine Anlage betrifft meist mehrere Gebäude oder Mietparteien gleichzeitig, nicht nur ein Dach über einem Haushalt
Wir liefern deshalb nicht nur eine technische Planung, sondern Unterlagen, die sich direkt in eine Vorstandssitzung oder Generalversammlung mitnehmen lassen.
02Energy Sharing nach § 42c EnWG: die neue Grundlage
Bisher musste Solarstrom in der Regel dort verbraucht werden, wo er erzeugt wurde — ungünstig für eine Genossenschaft mit mehreren Gebäuden oder Mitgliedern an unterschiedlichen Zählpunkten. Energy Sharing ändert das: Strom von einer gemeinschaftlichen Anlage lässt sich jetzt rechnerisch auf mehrere Teilnehmende verteilen, auch über einzelne Zählpunkte hinweg.
Ein Dach kann jetzt mehrere Gebäude einer Genossenschaft versorgen — nicht nur das, auf dem die Module liegen.
Was das konkret für Stufenplan, Messkonzept und Kosten bedeutet, haben wir ausführlich aufgeschlüsselt: Energy Sharing nach § 42c EnWG: Was Genossenschaften klären müssen.
03Technische Besonderheiten bei mehreren Gebäuden
| Thema | Bei Genossenschaften typisch | Worauf wir achten |
|---|---|---|
| Dachbestand | Häufig ältere Bestandsdächer, teils unterschiedliche Ausrichtung/Neigung je Gebäude | Statik-Prüfung je Dach, eigener String pro Fläche für maximalen Ertrag |
| Messkonzept | Mehrere Zählpunkte, teils Mieterstrom-nahe Konstellationen | Messkonzept passend zur geplanten Energy-Sharing-Aufteilung, nicht nachträglich |
| Zeitplan | Mehrstufiger Beschlussprozess vor Baustart | Unterlagen so gestaffelt, dass Machbarkeit vor dem Beschluss belastbar feststeht |
04So läuft die Zusammenarbeit mit inek ab
- Erstgespräch & Begehung: Wir sehen uns die betroffenen Gebäude vor Ort an und erfassen den tatsächlichen Bedarf
- Wirtschaftlichkeitsanalyse: Verständlich aufbereitet, geeignet für Vorstand und Generalversammlung
- Planung & Genehmigung: Inklusive Energy-Sharing-Konzept, wenn mehrere Gebäude oder Mitglieder beteiligt sind
- Umsetzung: Koordinierte Montage über mehrere Gebäude hinweg, mit möglichst geringer Störung für Bewohner und Mitglieder
Projekt für Ihre Genossenschaft besprechen?
Wir unterstützen von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Umsetzung — inklusive Unterlagen für Vorstand und Generalversammlung.