1. Was ist das Solarspitzengesetz – und warum gibt es es?
Das „Solarspitzengesetz“ (eigentlich: Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse) trat am 25. Februar 2025 in Kraft. Die Idee dahinter: Wenn besonders viel Solarstrom eingespeist wird—etwa an sonnigen Mittagen—kann es an der Strombörse zu negativen Strompreisen kommen. Das bedeutet, Anbieter müssten faktisch zahlen, um Strom loszuwerden. Damit will das Gesetz solche Spitzen dämpfen und das Stromsystem stabilisieren.
2. Was ändert sich für neue Photovoltaikanlagen?
- Für Anlagen ab ca. 2 kW Leistung greift: Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es keine EEG-Vergütung mehr– das heißt: für diese Zeiten wird kein Geld gezahlt.
- Ausnahmen gelten zunächst für sehr kleine Anlagen unter 2 kW oder Anlagen bis 100 kW ohne Smart Meter.
3. Was bedeutet das in der Praxis?
- Anlagen ohne Smart Meter (unter 100 kW): Werden zunächst konventionell vergütet, auch bei negativen Preisen. Doch es gilt eine Einspeiseleistungs-Begrenzung auf 60 % der maximalen Leistung, um Netzüberlastung zu vermeiden.
- Anlagen mit Smart Meter: Keine Begrenzung. Die Vergütung entfällt bei negativen Preisen – wird aber später kompensiert.
4. Der Kompensationsmechanismus: Fehlende Vergütung wird nachgeholt
Ein Herzstück des Gesetzes ist ein fairer Ausgleich:
- Zeiten ohne Vergütung (Viertelstunden mit negativen Preisen) werden gesammelt.
- Sie werden mit dem Faktor 0,5 gewichtet und in Volllastviertelstunden umgerechnet.
- Am Ende der normalen 20‑jährigen EEG-Förderperiode (plus Inbetriebnahmejahr) wird dieser Zeitraum an das Förderende angehängt – und die Vergütung entsprechend verlängert.
- Beispiel: Wenn sich 800 negative Viertelstunden sammeln → 400 Volllastviertelstunden → am Ende ca. 3 zusätzliche Jahre Förderung.
5. Welche Kosten und Risiken sind zu beachten?
- Betreiber müssen anfangs „in Vorleistung gehen“, da der Ausgleich erst am Förderende erfolgt – also z. B. bei Geschäftskrediten oder laufenden Kosten.
- Ohne Speicher und intelligente Steuerung können sich Ertragsverluste zeigen – bis zu 1 % bei Ost-West-Anlagen, bis 9 % bei Südausrichtung. Mit Speichersystemen lassen sich diese Verluste jedoch minimieren.
- Smart Meter und Steuerbox verursachen höhere laufende Kosten: ca. 50 € jährlich fürs Messgerät, 50 € für die Steuerbox – bis zu 1.600 € Mehrkosten über 20 Jahre im Vergleich zu einem einfachen digitalen Zähler.
6. Chancen durch clevere Technik und Eigenverbrauch
Das Gesetz schafft Anreize zur Nutzung z. B. von:
- Solarstromspeicher (Batterien),
- intelligente Steuerungen (Smart Meter mit Steuerbox),
- flexible Nutzung: Strom gezielt selbst verbrauchen oder zu günstigeren Uhrzeiten einspeisen
So können Betreiber ihre Rendite stabilisieren und sich gleichzeitig an netzdienliches Verhalten anpassen.
???? Überblick: Was bedeutet das Solarspitzengesetz konkret?
| Thema | Regelung für neue Anlagen ab 25.2.2025 | 
|---|---|
| EEG-Vergütung bei negativen Preisen | Entfällt, wenn Spotpreis negativ ist | 
| Smart Meter / Steuerung | Pflicht ab 7 kW innerhalb 24 Monaten | 
| Ohne Smart Meter (bis 100 kW) | Einspeisung auf 60 % begrenzt, Vergütung bleibt | 
| Mit Smart Meter | Keine Leistungsbegrenzung, aber Vergütung entfällt und wird später kompensiert | 
| Kompensationsmechanismus | Fehlzeiten werden per Faktor 0.5 umgerechnet und Förderzeit verlängert | 
| Mögliche Ertragsverluste | Bis zu 9 % bei Südausrichtung ohne Speicher | 
| Zusatzkosten (über 20 Jahre) | Bis zu ca. 1.600 € für Mess- und Steuertechnik | 
???????? Was heißt das für dich als Betreiber?
- Planst du eine neue PV-Anlage, check das Thema Smart Meter & Speicher sehr frühzeitig. Sie ermöglichen ein netzdienliches Einspeiseverhalten und verhindern spätere Verluste.
- Bestehende Anlagen (vor dem 25.2.2025 ans Netz gebracht) sind nicht automatisch betroffen, können sich aber freiwillig der neuen Regelung anschließen – dann z. B. mit zuschlag von 0,6 Ct/kWh Förderung
- Eigenverbrauch erhöhen lohnt sich: Wer selbst mehr Solarstrom nutzt oder zwischenspeichert, minimiert zeitweise unvergütete Einspeisung und erhöht insgesamt den wirtschaftlichen Betrieb.
Fazit
Das Solarspitzengesetz ist ein Schritt, um das deutsche Stromsystem stabiler und nachhaltiger zu gestalten – und gleichzeitig Anreize für intelligentes Solarmanagement zu schaffen. Für Anlagenbetreiber bedeutet das:
- Anfangs Mehraufwand in Technik und Planung,
- Langfristiger Ausgleich durch den Kompensationsmechanismus,
- Möglichkeit zur Optimierung durch Speicher und Eigenverbrauch.
Wer jetzt clever plant, bleibt auch langfristig wirtschaftlich – und trägt aktiv zur Integration erneuerbarer Energien bei.
Noch Fragen? Einfach Termin buchen oder anrufen.
Quellen:
https://www.pv-magazine.de/2025/02/18/bsw-solar-veroeffentlicht-merkblatt-zum-solarspitzen-gesetz/
https://www.solarwirtschaft.de/unsere-themen/photovoltaik/standpunkte/faq-solarspitzengesetz
 
				